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NWB 40/2024 S. 2749

Coronahilfen | Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 15.10.2024 möglich

Unter Berufung auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilt u. a. der DStV e. V. mit, dass die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen für alle Fälle, in denen seinerzeit eine entsprechende Fristverlängerung beantragt wurde, zwar unverändert am endete; das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung noch bis zum freigeschaltet, sodass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich sei. Bis zum eingereichte Schlussabrechnungen bleibe aber werden danach von den Bewilligungsstellen akzeptiert und bearbeitet. Es handele sich nicht um eine formale Fristverlängerung, sondern um eine „technische Übergangsfrist“. Für nach dem eingereichte Schlussabrechnungen würden direkt ...