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BFH 22.05.2024 I R 2/21, StuB 19/2024 S. 762

Körperschaftsteuer | Vorteilseignung einer vGA aufgrund ersparten Aufwands

(1) Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensmehrung kann sich eine Vorteilseignung daraus ergeben, dass der Gesellschafter eigenen Aufwand erspart. Die Aufwandsersparnis kann sich auch aus dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Erstattungs- bzw. Ausgleichsanspruchs ergeben. (2) Der Ansatz einer verhinderten Vermögensmehrung hat in dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem der Vermögensvorteil, der zu erzielen unterlassen wurde, hätte bilanziert werden müssen (Bezug: § 8 Abs. 1 KStG; § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall wies die in den USA ansässige Muttergesellschaft die Klägerin an, einen Auftrag für einen ausländischen Kunden in Venezuela aufgrund eines Wirtschaftsembargos nicht mehr weiter zu bearbeiten. De...