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RENO Nr. 10 vom Seite 2

Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare – noch nicht überall im Einsatz und schon ist die Änderung da

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Das BMJ hat dem Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformulare zur Zustimmung vorgelegt (BR-Drucks. 203/24 vom ). Der Bundesrat hat am beschlossen, der Verordnung zuzustimmen. Die Änderung wurde im BGBL I Nr. 203 vom veröffentlicht und ist am in Kraft getreten.

Allgemeines

Die Änderung betrifft die Formulare für die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, für die Beantragung von richterlichen Durchsuchungsanordnungen und von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie für die beizufügenden Forderungsaufstellungen. Aufgrund eines in der Praxis festgestellten Verbesserungsbedarfs sollen in den neuen Formularen an einigen Stellen Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Die wichtigsten geplanten Korrekturen haben wir nachfolgend für GV-Auftrag und Pfüb zusammengefasst.

Übergangsregelung

Für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher, Anträge auf richterliche Durchsuchungsanordnungen sowie auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen gilt nach Erlass der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformulare eine Übergangsfrist bis zum , § 6 ZVFV. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Formulare in der Fassung gem. Verordnung v...

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