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Online-Beitrag vom

Ein zweites Jahressteuergesetz 2024? Aus dem JStG II 2024 wird das Steuerfortentwicklungsgesetz

Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. André Reineke

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines „Steuerfortentwicklungsgesetzes“ (als Referentenentwurf noch „Zweites Jahressteuergesetz 2024“) und eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Mit diesen Gesetzen sollen notwendige Entlastungen bei der Einkommensteuer sowie eine Vielzahl verschiedener Einzelmaßnahmen umgesetzt werden.

Das Steuerfortentwicklungsgesetz (zunächst Zweites Jahressteuergesetz 2024) soll dazu dienen, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um inflationsbedingte Mehrbelastungen abzumildern und Anreize für Investitionen durch Verbesserung von Abschreibungsmöglichkeiten zu schaffen. Kernpunkte des Steuerfortentwicklungsgesetzes sind:


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Änderung
Paragraf
Anwendungszeitpunkt
Einkommensteuer
Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter
Ab dem
Verlängerung der degressiven AfA
Ab dem
Anpassung des Einkommensteuertarifs
Ab dem
Einführung eines Faktorverfahrens anstelle der Steuerklassen III und V
Ab dem
Erhöhung des Kindergeldes auf 255 € pro Kind
Ab dem
Aufhebung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei ...

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