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StuB Nr. 19 vom Seite 756

Verweigerte Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245 HGB und § 245 HGB-RegE – Folgen für den Bestätigungsvermerk

WP/StB Mark Schüttler und RA Alexander Seitz

I. Sachverhalt

Prüfer Paul Panitz prüft den Jahresabschluss der Josef Lichtenfeld GmbH, Lüdenscheid. Die Gesellschaft hat zwei Familienstämme; jeder Stamm stellt einen Geschäftsführer.

Pauls Prüfung ist fast beendet. Die Auslieferung von Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk steht an. Jetzt „verweigert“ der technische Geschäftsführer die Unterzeichnung des Jahresabschlusses. Die Vollständigkeitserklärung des kaufmännischen Geschäftsführers liegt vor.

Die Zeit drängt: Die Gesellschaft ist bestandsgefährdet.

II. Fragestellung

Wie ist das Ergebnis der Prüfung bei „verweigerter“ Unterzeichnung: uneingeschränkter, eingeschränkter oder versagter Bestätigungsvermerk?