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FG München | Kein Direktanspruch auf Erstattung bewusst gezahlter unrichtiger Umsatzsteuer
Die Klägerin betrieb überwiegend internationalen Luftverkehr und bezog den überwiegenden Teil ihrer Eingangsleistungen steuerfrei. Ein Teil ihrer Einkäufe (u. a.) für das Catering und die Ausstattung der Flugzeuge (etwa mit Zeitschriften) erfolgte durch die Flugbegleiter in Einzelhandelsgeschäften. Für diese Einkäufe wurde Umsatzsteuer (auf Kassenbons) ausgewiesen, die die Klägerin entrichtete und vollständig auf ihre Kunden umlegte. Die Klägerin begehrte den Vorsteuerabzug auch für diese Einkäufe.
Das [i]Der Direktanspruch ist ein Notbehelf für den Steuerpflichtigen, keine AnnehmlichkeitFG München lehnte den Vorsteuerabzug sowohl im Besteuerungsverfahren als auch im Billigkeitsweg ab. Ein Vorsteuerabzug im Besteuerungsverfahren komme nicht infrage, weil die Vorsteuer (infolge Steuerbefreiung i. S. des § 8 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UStG) gesetzlich nicht geschuldet sei. Ein Direktansp...