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EuGH | Übertragung von Zuständigkeiten an das EuG
Am trat eine Änderung der Satzung des EuGH in Kraft, die u. a. eine teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom EuGH auf das Gericht der Europäischen Union (EuG) vorsieht, die ab dem vorgelegt werden. Dies betrifft u. a. das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Verbrauchsteuern, den Zollkodex sowie die zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur. Der EuGH bleibt für Vorabentscheidungsersuchen zuständig, die neben diesen besonderen Sachgebieten auch andere Bereiche oder eigenständige Fragen der Auslegung betreffen, z. B. die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts. Sämtliche Vorabentscheidungsersuchen sind zur Zuständigkeitsprüfung beim EuGH einzureichen.