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Neuere Entwicklungen bei der Einkünftebesteuerung in Frankreich
Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen ist eines der ältesten deutschen DBA. Neuere Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere durch die Implementierung des MLI (zu BEPS), sowie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH, des Conseil d'État und des BFH haben zu zahlreichen Änderungen der Besteuerung von grenzüberschreitenden Investitionen zwischen Deutschland und Frankreich geführt.
I. Umsetzung des MLI
Durch die Umsetzung des MLI wird das DBA Frankreich weiter modernisiert und an das OECD-Musterabkommen 2017 angeglichen werden. Dies betrifft insbesondere die Implementierung von Vorschriften zur Vermeidung der missbräuchlichen Abkommensnutzung, wie die Einführung einer Generalklausel zur Verhinderung des Abkommenmissbrauchs und die Definition von Mindestbesitzdauern für die Nutzung der „Land-rich“-Klausel bei der Veräußerung von Grundvermögen sowie für die Anwendung des Schachtelprivilegs bei Dividenden.
II. Dauerhafte oder temporäre Erstattung von französischen Quellensteuern
Beim Bezug von Dividenden und bestimmten anderen Einkünften können inländische Kapitalgesellschaften neben der Reduktion der Quellensteuern entsprec...