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NWB Nr. 40 vom Seite 2753

Auswirkungen der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer auf das Umsatzsteuer-Binnenmarkt-Kontrollverfahren

[i] USTKV Newsletter 01/2024 v. 13.9.2024 Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass es im Monat November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) kommen kann, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften.

1. Verzögerungen bei der Vergabe von USt-IdNr.

Das BZSt führt dazu aus: Voraussichtlich ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vergeben. Dies erfolgt in mehreren Stufen automatisiert. Die W-IdNr. wird in ihrem Aufbau der USt-IdNr. entsprechen. Es handelt sich aber um zwei eigenständige Identifikationsnummern (zur W-IdNr. s. ausführlich NWB 36/2024 S. 2464 sowie www.bzst.de/widnr).

Für den Vergabeprozess der W-IdNr. werden neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur USt-IdNr. gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen können Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden. Dies hat Auswirkungen auf die Vergabe der USt-IdNr. Es kann daher im Monat November 2024 zu einer länge...