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NWB Nr. 40 vom Seite 2754

Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei freiwilliger Vorauszahlung möglich?

zu noch nicht ausgeführten Handwerkerleistungen

Luca Wenke

[i]Schumann in KKB, EStG, 9. Aufl. 2024, § 35a, NWB ZAAAJ-52202 Auf Antrag können unter bestimmten Voraussetzungen 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen zu einer entsprechenden Ermäßigung der Einkommensteuerlast nach § 35a Abs. 3 EStG führen. Hinsichtlich der zeitlichen Berücksichtigung der Steuerermäßigung ist nach dem allgemeinen Grundsatz des § 11 Abs. 2 EStG regelmäßig auf das Jahr des Zahlungsabflusses abzustellen. Das FG Düsseldorf entschied in einem kürzlich veröffentlichten Urteil, dass bei steuerlich motivierten An- bzw. Vorauszahlungen auf erst im Folgejahr erbrachte Handwerkerleistungen – ohne entsprechende Zahlungsaufforderung bzw. (sachlich begründete) Anzahlungsrechnung des Leistungserbringers – dieser Grundsatz keine Anwendung findet (, NWB UAAAJ-73865).

I. Der Streitfall

[i]FG Düsseldorf, Urteil v. 18.7.2024 - 14 K 1966/23 E, NWB UAAAJ-73865 Die Kläger traten anlässlich der Erledigung verschiedener Handwerksarbeiten in ihrem Haus mit dem Unternehmen C. GmbH (nachfolgend „C“) in Kontakt. Mit Datum vom erhielten die Kläger von C ein Angebot (Nr. N01) über die Lieferung und Montage einer neuen Heizungsanlage. Die kalkulierten Lohnkosten beliefen sich auf 1.344 € netto. Zudem erhielten di...