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NWB Nr. 40 vom

Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei freiwilliger Vorauszahlung möglich?

Luca Wenke

Auf Antrag können unter bestimmten Voraussetzungen 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG zu einer entsprechenden Ermäßigung der Einkommensteuerlast führen. Hinsichtlich der zeitlichen Berücksichtigung ist nach dem allgemeinen Grundsatz des § 11 Abs. 2 EStG regelmäßig auf das Jahr des Zahlungsabflusses abzustellen. Das FG Düsseldorf entschied in einem kürzlich veröffentlichten Urteil, dass bei steuerlich motivierten An- bzw. Vorauszahlungen auf erst im Folgejahr erbrachte Handwerkerleistungen – ohne entsprechende Zahlungsaufforderung bzw. Anzahlungsrechnung des Leistungserbringers – dieser Grundsatz keine Anwendung findet (Urteil v.  - 14 K 1966/23 E, NWB UAAAJ-73865).

Der Streitfall

[i]Schumann in KKB, EStG, 9. Aufl. 2024, § 35a, NWB ZAAAJ-52202 Die Kläger erhielten von dem Unternehmen C. GmbH („C“) zwei Angebote über die Lieferung und Montage einer neuen Heizungsanlage sowie einer Sanitäranlage (kalkulierte Lohnkosten insgesamt 6.608 € netto). Bereits mit E-Mail vom stellte der Kläger die Auftragserteilung für die beiden vorgenannten Arbeiten in Aussicht. Dabei schlug der Kläger vor, einen Teil der voraussichtlichen Lohnkosten bereits im Jahr 2022 in Rechnung z...