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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Der Bundestag hat am
das
"Vierte Bürokratieentlastungsgesetz" (BT-Drucks. 20/11306) in 2./3.
Lesung beschlossen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des
Rechtsausschusses (BT-Drucks.
20/13015) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses zur
Finanzierbarkeit (BT-Drucks.
20/13016) zugrunde. Das Vorhaben bedarf noch der Zustimmung
des Bundesrates.
U.a. sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer von zehn auf acht Jahre für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,
Abbau von Melde- und Informationspflichten, wie z.B. die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige,
Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, insbesondere durch den Abbau von Schriftformerfordernissen, die E...