Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung nach § 237 AO
Mit Beschluss vom (VIII R 9/23, NWB OAAAJ-73666) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung potenziell anfallenden Zinsen mit einer Zinshöhe von 0,5 % pro Monat nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind. Markus Morawitz bespricht den Vorlagebeschluss des BFH, ordnet diesen entsprechend ein und zeigt dessen Auswirkungen für die Praxis auf; dabei geht er auch auf die Differenzierung des BFH zwischen Zinsen und Säumniszuschlägen ein, die dieser in seinem am veröffentlichten Beschluss vom (XI B 37/23, NWB FAAAJ-74508) nochmals deutlich gemacht hat.
Kernaussagen
Der BFH legt dem BVerfG die Frage vor, ob die im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung potenziell anfallenden Zinsen mit einer Zinshöhe von 0,5 % pro Monat nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind.
Hinsichtlich der Säumniszuschläge i. H. von 1 % pro Monat gem. § 240 Abs. 1 Satz 1 AO hat der BFH auch in Niedrigzinszeiten keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da diese hauptsächlich zur Bestrafung der Nichtzahlung fälliger Beträge dienen und so die Steuerzahler zur fristgerechten Begleichung derselben anhalten sollen.
Aufgrund des zwischenzeitlich wieder gestiegenen Zinsniveaus bleibt abzuwarten, ob...