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Kurzfassung zum Beitrag von Morawitz, NWB-EV 10/2024 S. 295

Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung nach § 237 AO

Markus Morawitz

Mit Beschluss vom (VIII R 9/23, NWB OAAAJ-73666) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung potenziell anfallenden Zinsen mit einer Zinshöhe von 0,5 % pro Monat nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind. Markus Morawitz bespricht den Vorlagebeschluss des BFH, ordnet diesen entsprechend ein und zeigt dessen Auswirkungen für die Praxis auf; dabei geht er auch auf die Differenzierung des BFH zwischen Zinsen und Säumniszuschlägen ein, die dieser in seinem am veröffentlichten Beschluss vom (XI B 37/23, NWB FAAAJ-74508) nochmals deutlich gemacht hat.

Kernaussagen

  • Der BFH legt dem BVerfG die Frage vor, ob die im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung potenziell anfallenden Zinsen mit einer Zinshöhe von 0,5 % pro Monat nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind.

  • Hinsichtlich der Säumniszuschläge i. H. von 1 % pro Monat gem. § 240 Abs. 1 Satz 1 AO hat der BFH auch in Niedrigzinszeiten keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da diese hauptsächlich zur Bestrafung der Nichtzahlung fälliger Beträge dienen und so die Steuerzahler zur fristgerechten Begleichung derselben anhalten sollen.

  • Aufgrund des zwischenzeitlich wieder gestiegenen Zinsniveaus bleibt abzuwarten, ob...