Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ein Überblick über die Gebäudeabschreibung
Tücken, Fehlerquellen und Neuerungen
„Falls ich noch einmal auf die Erde komme, werde ich Betriebsprüfer. Ich prüfe ausschließlich die Gebäudeabschreibungen und werde einer der erfolgreichsten Prüfer innerhalb der Finanzbehörden sein!“ Diese sicherlich nicht ganz ernst gemeinte Aussage beinhaltet aber dennoch sehr viel Wahrheit. Die Fehler, die sich in der Gebäudeabschreibung einschleichen können, sind sehr vielfältig und führen zu Vor- und Nachteilen für die Steuerpflichtigen. Egal in welche Richtung es geht, die Gebäudeabschreibung sollte richtig sein – und das ohne Wenn und Aber!
I. Nutzungsdauer und häufiger Fehler
Was nach Durchlesen des Gesetzestextes auffällt, ist die Tatsache, dass hier keine Nutzungsdauern genannt werden. Gerne wird jedoch häufig im allgemeinen Sprachgebrauch gesagt, dass ein betrieblich genutztes Gebäude über 33 Jahre abgeschrieben wird. Bei Wohngebäuden sind es meistens 50 Jahre. Strenggenommen ist aber schon diese Aussage falsch!
Ein Gebäude wird nach dem Steuerrecht prozentual von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben. Das bedeutet konkret, dass die Abschreibungsdauer umgerechnet bei einem Prozentsatz von
2,0 % = 50 Jahre
2,5 % = 40 ...