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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 2

Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei fehlendem Hinweis auf ein Dreiecksgeschäft

Ralf Walkenhorst

Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob eine nachträgliche Korrektur einer Rechnung bei ursprünglich fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft Rückwirkung entfaltet.

I. Leitsatz

Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das „Luxury Trust Automobil“, EU:C:2022:966).

II. Sachverhalt

In den Jahren 2008 bis 2013 betrieb ein Unternehmer einen Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen. Für Polen besaß er das alleinige Vertriebsrecht für Maschinen dreier Hersteller, die in Deutschland, Belgien und Neuseeland/Tschechien ansässig waren. Die Maschinen wurden vom Unternehmer bei den Herstellern bestellt und von dort direkt an die Kunden in verschiedenen Mitgliedstaaten, insbesondere Polen, geliefert. Die Versendung erfolgte entweder durch den Unternehmer oder den Hersteller, jeweils unter Verwendung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ihres Ansässigkeitsstaates. Auch die Endkunden verwendeten jeweils die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern ihres Ansässigkeitsstaates. Für die Lieferungen aus anderen Mitgliedstaaten nach Polen erklärte ...