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BFH Urteil v. - III R 21/96 BStBl 1999 II S. 670

Gesetze: InvZulG 1982 § 5 Abs. 5, 7AO 1977 §§ 69, 71, 235StGB § 264

Zur Haftung für zu Unrecht gewährte Investitionszulage

Leitsatz

Wer durch falsche Angaben im Antrag auf Bescheinigung der Förderungswürdigkeit nach § 2 InvZulG 1982 oder im Investitionszulagenantrag den Tatbestand des Subventionsbetruges vorsätzlich erfüllt, haftet im Rahmen des über § 5 Abs. 5 Satz 1 InvZulG 1982 entsprechend anzuwendenden § 71 AO 1977 für die zu Unrecht gewährte Investitionszulage. Darüber hinaus erstreckt sich die Haftung auch auf Zinsen gemäß § 235 AO 1977.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 670
WAAAA-96619

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