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NWB-BB Nr. 10 vom Seite 290

Fokus: Umfang des Verzichts auf einen Urlaubsabgeltungsanspruch

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Das Landesarbeitsgericht hatte darüber zu urteilen, ob auf einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub im Rahmen eines Vergleichs verzichtet werden kann. Lesen Sie im Folgenden, warum ein Verzicht aufgrund des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) nicht möglich ist und wie in diesen Fällen die Abgeltung rechtssicher erfolgen kann (LArbG Köln, Urteil v.  - 7 Sa 516/23).

Sachverhalt

Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltungsansprüche eines ehemaligen Betriebsleiters, der seit dem bei der Beklagten als Arbeitnehmer beschäftigt war. Im Arbeitsvertrag war geregelt, dass dem Kläger 30 Urlaubstage pro Jahr zustehen.

Im Jahr 2023 begann der Rechtsstreit zwischen den Parteien. Im Laufe des Rechtsstreits kam man überein, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden sollte. Für das Jahr 2023 hatte der Kläger keinen Erholungsurlaub in Anspruch genommen, weil er durchgängig arbeitsunfähig erkrankt war.

Im Vergleichsentwurf war zum Schluss umstritten, ob und wie der Urlaub des Klägers abzugelten war. Während der Vertreter des Klägers die Meinung vertrat, dass insbesondere auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht verzichtet werden könne, vertrat der Vertreter des Beklagt...