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Private Nutzung dienstlich erworbener Bonuspunkte
Ausgestaltung und steuerrechtliche Regelungen
Ihre Mandanten verfügen über prall gefüllte Portemonnaies – selten aufgrund möglicher Bargeldbündel, sondern aufgrund zahlreicher Kundenkarten, die von fast jedem Anbieter heute angeboten werden. Regelmäßig eingesetzt, versprechen die Karten nicht unbeachtliche, wirtschaftliche Vorteile. Der Einsatz wird zusätzlich vereinfacht, indem viele Karten zunehmend durch Apps auf dem Mobilphone ersetzt werden. Vorteile werden gerne mitgenommen, auch von Mitarbeitern, die für das Unternehmen einkaufen. Der Einsatz dieser dienstlich erworbenen Bonuspunkte für den Privatbereich muss jedoch steuerlich korrekt erfolgen.
Nutzen Mitarbeiter Bonusprogramme, soll nicht deren Erwerb, sondern die günstigste Lösung für das Unternehmen gewährleistet werden.
Verschiedene Programme werden steuerlich unterschiedlich bewertet; Ihr Mandant muss den Einzelfall richtig gestalten.
Werden Programme dienstlich und privat genutzt, ist eine getrennte Nutzung die beste Lösung.
Meistens ist die private Nutzung die steuerlich vorteilhafte Methode.
I. Auswahl und Einsatz
Die Bindung vorhandener Kunden ist die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs und oft profitabler als der Versuch, neue Kunden zu gewinnen. Viele Anbieter steigern die Kundenbindung systematisch: Wird beim Einkauf die jeweilige Kundenkarte bzw. -app genutzt, erhöht sich mit jedem Einkauf das Guthaben, welches später zum Einkauf genutzt wird. Dass das eigene Kaufverhalten so transparent wird und dem Anbieter eine gezielte Ansprache ermöglicht, nehmen die Nutzer entsprechender Systeme billigend in Kauf.
Da Ihre gewerblichen und freiberuflichen Mandanten im Vergleich zu Privatkunden in verschiedenen Bereichen höhere Umsätze erzielen, können Sie dementsprechend rasch ein entsprechendes Guthaben aufbauen. Besonders deutlich wird dies bspw. bei Vielfliegerprogrammen wie Miles & More, der Bonuscard der Deutschen Bahn oder beim Punktesammeln mit Paypal.
Ein Kennzeichen von Bonusprogrammen besteht darin, dass häufig sowohl eine berufliche als auch eine private Nutzung erfolgt. Typischerweise ist dies bei Kraftstoffen für das Firmenfahrzeug der Fall, aber auch teilweise für Reise- und Übernachtungskosten, da sowohl dienstliche als auch private Reisen erfolgen. Nicht selten werden verschiedene Karten für ein Konto benutzt, so dass sowohl der Unternehmer als auch Familienmitglieder beim gleichen Anbieter Ansprüche erwerben. Insbesondere „Payback“ und „DeutschlandCard“ werden für Einkäufe im lokalen Handel genutzt, andere Programme wie „miles & more“ der Lufthansa haben weitere Anbieter im Angebot. Lebensmitteldiscounter setzen auf eigene Lösungen: Der Einsatz bestimmter Kreditkarten, die für jeden Umsatz Punkte gutschreiben wird hier üblicherweise genutzt. Ob sich der zeitliche und administrative Aufwand lohnt, kann abgeschätzt werden, wenn 1, 2 oder 5 % der jeweiligen Kosten durch die Nutzung eines Bonusprogrammes angesetzt werden, ist aber schlussendlich eine Frage der Einstellung und Mentalität des Mandanten.