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Bilanzielle Abbildung eines „negativen Geschäfts- oder Firmenwerts“ beim Asset-deal
I. Sachverhalt
Die Geschäftsführerin der prüfungspflichtigen A-GmbH berichtet, dass die Gesellschaft im Rahmen eines Asset-deals ein Unternehmen zu einem günstigen Preis erworben hat. Das Eigenkapital des Unternehmens übersteigt den Kaufpreis.
II. Fragestellung
Die Geschäftsführerin erwähnt im Gespräch mit Wirtschaftsprüfer B, dass die A-GmbH den „negativen Geschäfts- oder Firmenwert“ als Gewinn erfassen möchte.
Ist diese Vorgehensweise korrekt?
III. Lösungshinweise
1. Asset-Deal
Während beim Share-deal die Anteile an einem anderen Unternehmen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge erworben werden, erfolgt beim Asset-deal der Erwerb sämtlicher Vermögensgegenstände sowie die Übernahme sämtlicher Schulden im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Dies bedeutet, dass jeder Vermögensgegenstand einzeln erworben wird, hierfür jedoch ein Gesamtkaufpreis gezahlt wird.
2. Grundsätzliche Vorgehensweise nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB
Beim Asset-deal wird der Kaufpreis auf die einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden aufgeteilt (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden werden dabei nicht mit ihren innerhalb der Bilanz des erworbenen Unternehmens ausgewiesenen Buchwerten ...