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USt direkt digital Nr. 18 vom Seite 13

Kein Direktanspruch gegen den Fiskus („Reemtsma-Anspruch“) bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

„H-GmbH“

Dr. Axel Leonard

Der BFH hatte den EuGH um Vorabentscheidung zu der Frage eines Direktanspruchs bei zu Unrecht in Rechnung gestellter und gezahlter deutscher Mehrwertsteuer bei Insolvenz des Leistenden gebeten. Zu klären war in diesem Verfahren insbesondere, ob sich der innerstaatliche Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Fiskus nur auf bereits abgeführte nationale Steuer bezieht oder ob bei einer unionsweiten Betrachtung auch die Mehrwertsteuer des Mitgliedstaates zu erstatten ist, in welchem die Steuer eigentlich entstanden ist (, vgl. Leonard, USt direkt digital 5/2023 S. 2).

I. Leitsatz

Die RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die RL 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung ist im Licht der Grundsätze der Effektivität und der Neutralität der Mehrwertsteuer dahin auszulegen, dass der Leistungsempfänger nicht unmittelbar bei der Finanzverwaltung des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er ansässig ist, die Erstattung der Mehrwertsteuer verlangen kann, die er an den Leistenden gezahlt hat, der irrtümlich die nationale Mehrwertsteuer dieses Mitgliedstaats statt der in einem anderen Mitgliedstaat gesetz...