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Zum Direktanspruch auf Erstattung von zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt
(Revision nicht zugelassen)
Das FG München hat dazu Stellung genommen, ob ein Flugunternehmen, an welches nach § 4 Nr. 2 i. V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 bzw. 3 UStG umsatzsteuerfrei Leistungen erbracht werden, gegenüber dem Finanzamt einen Anspruch auf Erstattung von ihm zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer hat. Insofern hatte das FG München sich insbesondere zur Rechtsprechung des EuGH in Sachen „Reemtsma“ (, DStRE 2007 S. 570) und Schütte (, MwStR 2023 S. 807) zu verhalten.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Weiß der Leistungsempfänger bei Zahlung, dass der Leistungserbringer ihm zu Unrecht entgegen § 4 Nr. 2 i. V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 bzw. 3 UStG Umsatzsteuer in Rechnung stellt und ist ihm hierbei bewusst, dass sich eine Rückforderung der Umsatzsteuer beim Leistungsempfänger schwierig erweist, so hat er unter Beachtung des Grundsatzes der Neutralität und der Effektivität der Mehrwertsteuer sowie der Rechtsprechung des , „Reemtsma“, DStRE 2007 S. 570 und „Schütte“, MwStR 2023 S. 807) und des , BFH/NV 2013 S. 1457; , BStBl 2023 II S. 469) keinen Direktans...