EStH H 6.6 (5) (Zu
§ 6 EStG)
Zu § 6 EStG
H 6.6 (5)
Wechsel der Gewinnermittlungsart
Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch fortgeführt werden, wenn der Stpfl. von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zur EÜR übergeht (> BStBl II S. 488).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-75313