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BFH 08.05.2024 VIII R 28/20, StuB 18/2024 S. 721

Einkommensteuer | Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

(1) Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG in der nach dem geltenden Fassung. (2) § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG findet auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente Xetra-Gold-Schuldverschreibungen Anwendung, wenn diese die Voraussetzungen des Wertpapierbegriffs gem. § 2 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen (Bezug: § 2 Abs. 1 WpHG, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG).

Praxishinweise

(1) Der BFH hat bereits entschieden, dass das Recht des Gläubigers der Anleihe, eine Goldlieferung statt der Rückzahlung der Kapitalanlage oder des Rücknahmepreises eines Investmentanteils v...BStBl 2021 II S. 913