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BFH 16.04.2024 IX R 38/21, StuB 18/2024 S. 726

Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gem. § 6 AStG

Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG i. d. F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom (BGBl 2006 I S. 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt (entgegen , NWB LAAAG-98109, BStBl 2018 I S. 1104, Tz. 1; Bezug: § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 4 AStG i. d. F. des SEStEG; § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 AStG i. d. F. des ZollkodexAnpG; § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG; Art. 13 Abs. 2, Art. 22 Abs. 2 Buchst. b, Art. 30 Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. ii DBA Spanien; § 122 Abs. 1, § 124 Abs. 1, § 125 Abs. 1, § 164 Abs. 2 Satz 1 AO).

Praxishinweise

(1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durc...