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Einkommensteuer | Abschreibung einer GmbH-Beteiligung beim Einzelunternehmen
Der Verlust des Werts einer GmbH-Beteiligung, die zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehört, ist dann zu berücksichtigen, wenn die für den Erwerb der GmbH-Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verloren gegangen sind. Dies gilt auch dann, wenn der Einzelunternehmer seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt.
[i]Wechsel der Gewinnermittlungsart zum 1.1.2009Der Kläger war Einzelunternehmer und ermittelte seinen Gewinn bis einschließlich 2008 durch Bilanzierung, seit dem Jahr 2009 durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Zu seinem Betriebsvermögen gehörte seit 1988 eine GmbH-Beteiligung, da er an die GmbH Leistungen erbrachte. Die GmbH stellte im Jahr 2007 ihren Geschäftsbetrieb ein, und im Jahr 2008 wurde über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet; für die Gl...