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BFH 13.06.2024 III R 26/21, Kommentierte Nachricht BBK 19/2024 S. 875

Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer bei verteuerter Vermietung von Seniorenwohnungen

Vermietet eine GmbH Seniorenwohnungen zum doppelten Preis, während eine Schwester-KG zu einem vergünstigten Preis Dienstleistungsverträge mit den Senioren über deren Betreuung abschließt, ist die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für die GmbH zu versagen. Denn die GmbH verstößt gegen den Ausschließlichkeitsgrundsatz, nach dem grundsätzlich nur eigener Grundbesitz verwaltet und genutzt werden darf.

[i]GmbH vermietete Zimmer zum doppelten PreisDer Fall weist eine relative komplexe Gesellschaftsstruktur auf, die hier vereinfacht dargestellt werden soll: A und B waren Gesellschafter der Klägerin, einer GmbH, sowie zu je 50 % Kommanditisten einer GmbH & Co. KG. Die GmbH errichtete auf einem Grundstück von A und B u. a. eine Seniorenresidenz mit 33 Zimmern und sollte wirtschaftliche Eigentümerin des Gebäudes werden. [i]GmbH & Co. KG bot Betreuung der Senioren zum vergünstigten Preis an Sie vermietete die Zimmer...