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Auftakt für internationale Risikobewertungsverfahren und Joint Audits
I. Internationale Risikobewertungsverfahren
International tätige Unternehmen brauchen und wollen grenzüberschreitende steuerliche Risikotransparenz sowie Planungssicherheit. Das sollen multilaterale Kooperationsprogramme zwischen Unternehmen und den jeweilig involvierten Finanzverwaltungen bewirken, wie sie von der OECD mit dem International Compliance Assurance Programme (ICAP) und der EU mit dem European Trust and Cooperation Approach (ETACA) bereits etabliert wurden. Mit dem durch das Wachstumschancengesetz neu eingeführten § 89b AO werden internationale Risikobewertungsverfahren erstmalig auch im hiesigen Steuerrecht verankert.