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BBK Nr. 18 vom

Aktuelle Rechtsprechung zur Scheinselbständigkeit

Jörg Romanowski

Wenn die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) richtig ärgerlich und teuer wird, war der Grund dafür oft die Scheinselbständigkeit. Beinahe im Wochentakt werden neue Urteile von den Sozialgerichten zu diesem Thema veröffentlicht. Somit stellt sich die Frage, warum scheinbar viele Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen oft zu Unrecht von freien Auftragsverhältnissen ausgehen. Darüber hinaus beantragen immer wieder auch Mandanten bei der DRV-Clearingstelle eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für ein Auftragsverhältnis. Da auch hierbei oft das Ergebnis ist, dass es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt, landen solche Fälle häufig bei den Sozialgerichten.

I. Rechtliche Grundlagen

Voraussetzung für die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV von Arbeitnehmern in der Sozialversicherung ist einerseits der Bezug von Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und andererseits das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses.

Nach § 7 Abs. 1 SGB IV gilt hierbei: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeits...