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RENO Nr. 9 vom Seite 21

Kauf unter Skontoabzug: Berechnungen und Buchungen

Susanne Kowalski

Werden für die Kanzlei Gegenstände angeschafft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen, ist unter Umständen der Abzug von Skonto möglich. Aber mit dem Berechnen des Skontobetrags und der Ermittlung der neuen Rechnungshöhe ist es nicht getan. Dieser Beitrag erklärt, welche Faktoren im Zusammenhang mit Skonto zu berücksichtigen sind.

Aus der Praxis

Gaby, eine der älteren Renos der Kanzlei Schult & Müller, erzählt, sie habe in einem Fliesenfachgeschäft Fliesen für die Renovierung ihrer Eigentumswohnung bestellt. „Ich habe den Verkäufer nach einem Rabatt gefragt. Daraufhin hat er geantwortet, dass ich 3 % Skonto vom Rechnungsbetrag abziehen dürfe, wenn ich innerhalb der ersten 7 Tage nach Eingang der Rechnung bezahle.“

„Das heißt, man wird für pünktliches Zahlen belohnt.“ staunt die neue Auszubildende Ina und will wissen, ob die Kanzlei auch Skonto gewähre. „Nein, wir gewähren kein Skonto.“ erklärt Gaby. „Dann haben wir als Renos also nichts mit Skonto zu tun.“ schlussfolgert Ina.

„Das ist so nicht korrekt.“, erklärt die erfahrene Kollegin. „Möglicherweise dürfen wir Eingangsrechnungen kürzen, wenn wir innerhalb der Skontofrist zahlen. Das ist für die Buchhaltung mit diversen Buchungen ...

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