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Gewerbesteuer | Fortbestand eines Gewerbeverlusts bei Anwachsung (BFH)
Die Änderung der wirtschaftlichen
Betätigung einer Kapitalgesellschaft und die Übertragung einer betrieblichen
Einheit auf eine andere Kapitalgesellschaft lassen die für die Nutzung eines
Gewerbeverlusts gemäß
§ 10a GewStG
erforderliche Unternehmensidentität der übertragenden Kapitalgesellschaft
unberührt. Soweit ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft
entstandener Gewerbeverlust durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft
übergegangen ist, entfällt der bei der Kapitalgesellschaft nach
§ 10a Satz 6
GewStG als vortragsfähig festgestellte Fehlbetrag nicht
dadurch, dass sie den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines
Asset Deals weiterveräußert (; veröffentlicht am
)
Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, hatte als Ges...