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BFH Urteil v. - V R 69/97 BStBl 1999 II S. 41

Gesetze: UStG 1993 § 1 Abs. 1 aUStG 1993 § 24 Abs. 1 Satz 6StMBG Art. 20 Nr. 1 Buchst. bStMBG Art. 20 Nr. 22 Buchst. a bbUStR 1996 Abschn. 5 Abs. 1, Abschn. 264 Abs. 6 Sätze 1 und 2

1. Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs, auch wenn einzelne Wirtschaftsgüter nicht übereignet werden 2. Auch nicht steuerbare Umsätze fallen unter die Regelung des § 24 Abs. 1 Satz 6 UStG 1993

Leitsatz

1. Die Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs in eine Gesellschaft nach dem ist eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung, auch wenn einzelne Wirtschaftsgüter davon ausgenommen werden.

2. Erteilt ein der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegender Landwirt über Umsätze, die er im Rahmen der Veräußerung seines Betriebs ausgeführt hat, eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis, so steht dem Leistungsempfänger daraus kein Vorsteuerabzug zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 41
GAAAA-96513

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