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BFH Urteil v. - V R 40/98 BStBl 1999 II S. 382

Gesetze: AO 1977 § 121 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2AO 1977 § 126 Abs. 1 Nr. 2AO 1977 § 127AO 1977 § 162

Zu den Anforderungen an die Begründung bei Schätzungsbescheiden wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung und zu deren Aufhebung wegen fehlender Begründung

Leitsatz

1. Ein wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung ergangener Schätzungsbescheid erfordert grundsätzlich keine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der Besteuerungsgrundlagen. Dagegen ist ein Schätzungsbescheid auch der Höhe nach zu begründen, wenn hierfür ein besonderer Anlaß besteht.

2. Die Aufhebung eines Schätzungsbescheids, der nicht nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil die erforderliche Begründung fehlt und auch in der Einspruchsentscheidung nicht nachgeholt wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 382
HAAAA-96504

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