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IWB Nr. 17 vom Seite 687

Steuervergünstigungen für Unternehmen in Polen

Ein Überblick über ertragsteuerliche Präferenzvorschriften

Agnieszka Fabiś-Panasiuk und Oskar Sobański

Für Unternehmen, die bereit sind, zu investieren und innovative Arbeit zu leisten, bietet das polnische Steuersystem eine ganze Reihe von Anreizen in Form von Steuervergünstigungen. Unter Investitionen sind sowohl materielle Investitionen zu verstehen, z. B. der Bau einer neuen Produktionsanlage oder die Erweiterung einer bestehenden Anlage, als auch immaterielle Investitionen, etwa in menschliches Kapital. Begünstigte dieser Erleichterungen können daher nicht nur produzierende Unternehmen sein, sondern auch Dienstleistungsunternehmen, einschließlich solcher aus dem sog. modernen Dienstleistungssektor. Der Hauptvorteil, den jeder Begünstigte von Steuererleichterungen spürt, ist eine Erhöhung des verfügbaren Einkommens des Unternehmens. In diesem Aufsatz geben wir einen Überblick über die derzeit in Polen geltenden Steuererleichterungen, erörtern die Grundsätze ihrer Funktionsweise und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme.

Kernaussagen
  • Das polnische Steuersystem bietet eine Reihe von Steuererleichterungen, z. B. die IP-Box, die Erleichterungen für FuE-Aktivitäten, für innovative Mitarbeiter, für Expansion, für die Robotisierung, Prototypen(herstellung) sowie die polnische Investitionszone. Diese Steuererleichterungen und -präferenzen kommen vor allem Unternehmen zugute, die in den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten sowie in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten investieren.

  • Zu den Steuererleichterungen in Polen gehört die temporäre Befreiung von der Körperschaft- oder Einkommensteuer in einer polnischen Investitionszone auf der Grundlage einer Förderentscheidung. Es ist möglich, einzelne Vergünstigungen zu kombinieren und so einen mehrfachen Abzug von Kosten vorzunehmen.

  • Zwei Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Erleichterungen sind eine ordnungsgemäße Buchführung und steuerliche Aufzeichnungen, die die Grundlage für die Steuerberechnung bilden.