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StuB Nr. 17 vom Seite 649

Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Entwurf zur Neufassung des IDW RS HFA 7 n. F.

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und WP/StB Dr. Julia Busch

Im Juni 2024 hat der FAB des IDW die Entwurfsfassung IDW ERS FAB 7 veröffentlicht, die die Stellungnahme IDW RS HFA 7 n. F. zur handelsrechtlichen Rechnungslegung von Personenhandelsgesellschaften ablösen soll. Die Änderungen umfassen Anpassungen in der Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften aufgrund von KöMoG und MoPeG sowie u. a. auch eine Ergänzung der Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern, die im Folgenden dargestellt werden. Die Kommentierungsfrist zu der Entwurfsfassung ist bis zum festgelegt. Auf Basis der eingehenden Stellungnahmen werden ggf. weitere Änderungen oder Anpassungen bis zur finalen Fassung des IDW RS FAB 7 erfolgen.

Scholz, Auswirkungen des MoPeG und des KöMoG auf die Bilanzierung von Personenhandelsgesellschaften, StuB 17/2021 S. 677, NWB XAAAH-87475

Kernfragen
  • Was ist der Hintergrund der geplanten Neufassung von IDW RS HFA 7 n. F.?

  • Welche Änderungen ergeben sich aufgrund des KöMoG?

  • Auf welche Ergänzungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung ist hinzuweisen?

I. Hintergrund zur vorgeschlagenen Neufassung

[i]Busch/Zwirner, Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personengesellschaften – Neufassung des IDW RS HFA 7 n. F., StuB 8/2018 S. 286, NWB PAAAG-81312 Im Rahmen seiner Facharbeit widmet sich das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) als berufsständische Organisation der Wirtschaftsprüfer nicht nur im Prüfungsbereich den bei der Abschlussprüfung zu beachtenden Berufsgrundsätzen, sondern beschäftigt sich auch mit Rechnungslegungsfragen. Zwei solcher Stellungnahmen (IDW RS HFA) befassen sich mit Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit Personenhandelsgesellschaften. Während IDW RS HFA 18 die Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften auf Ebene des Gesellschafters thematisiert, widmet sich IDW RS HFA 7 n. F. der Rechnungslegung auf Ebene der jeweiligen Personenhandelsgesellschaft selbst. Die Stellungnahme stammt ursprünglich aus dem Jahr 2002 und wurde seitdem mehrfach angepasst. Die aktuell geltende und seit dem Jahr 2019 anzuwendende Fassung (IDW RS HFA 7 n. F.) wurde im November 2017 vom HFA des IDW verabschiedet und Anfang Februar 2018 veröffentlicht.