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BFH Urteil v. - I R 105-107/97 BStBl 1999 II S. 321

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2KStG § 27EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6

1. Die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gewährte Umsatztantieme ohne betragsmäßige und zeitliche Begrenzung ist regelmäßig eine vGA. 2. Bei der Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungsmehraufwendungen anläßlich von Dienstreisen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft findet § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG keine Anwendung

Leitsatz

1. Die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Umsatztantieme ist im Regelfall eine vGA und eine andere Ausschüttung, wenn in der Tantiemevereinbarung eine zeitliche und höhenmäßige Begrenzung der Tantieme fehlt (Abgrenzung zu , BFH/NV 1994, 124). Dies gilt auch, wenn der durch die Umsatztantieme begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer Minderheitsgesellschafter ist.

2. Erstattet eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer anläßlich von Dienstreisen entstandene Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen, so kann darin eine vGA liegen. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG ist auf diesen Sachverhalt jedoch nicht anwendbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 321
EAAAA-96476

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