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BFH Urteil v. - III R 16/96 BStBl 1999 II S. 310

Gesetze: InvZulG 1986 § 4 Abs. 2 Nr. 2

Förderung eines Gebäudes durch eine Investitionszulage nach dem InvZulG 1986 nur bei entsprechender ausschließlicher Nutzung zur Forschung und Entwicklung

Leitsatz

Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude dient zu mehr als 33 1/3 v. H. bzw. zu mehr als 66 2/3 v. H. der Forschung oder Entwicklung, wenn mindestens 33 1/3 v. H. bzw. 66 2/3 v. H. der Gesamtnutzfläche ausschließlich der Forschung oder Entwicklung dienen (Fortentwicklung der Grundsätze des Senatsurteils vom III R 2/89, BFHE 172, 284, BStBl II 1993, 771).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 310
GAAAA-96471

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