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Körperschaftsteuer | Behandlung von Währungskursverlusten bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen im Drittstaatenfall (BFH)
Währungskursverluste bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen in Fremdwährung mindern vor dem Inkrafttreten des § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG i.d.F. des KöMoG (BGBl I 2021, 2050, BStBl I 2021, 889) das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht, da sie in den sachlichen Anwendungsbereich des § 8b Abs. 3 Satz 4 und 7 KStG fallen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob Währungskursverluste im Streitjahr 2014 nicht abziehbare Gewinnminderungen im Sinne des § 8b Abs. 3 Satz 4 bis 7 KStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung sind: Die Klägerin ist eine in Deutschland ansässige AG. Der weltweite Vertrieb ihrer Produkte und Dienstleistungen erfolgt überwiegend durch konzerneigene Tochtergesellschaften, teilweise aber auch durch fremde Dritte.
Den Vertrieb in Brasilien übernahm eine Tochtergesel...