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NWB Nr. 36 vom Seite 2497

Insolvenzschutz und Verjährung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung

LAG Baden-Württemberg wendet zugunsten des PSVaG die kurze Verjährungsregelung nicht an

Frank Wörner

Ist über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden und werden deshalb Ansprüche der Betriebsrentenbezieher (Versorgungsempfänger) aus einer unmittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers nicht erfüllt, haben die Versorgungsempfänger gegen den Träger der Insolvenzsicherung – den Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) – einen Anspruch in Höhe der Leistung, die der Arbeitgeber aufgrund der Versorgungszusage zu erbringen hätte, wenn das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden wäre (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Aber wie viel Zeit hat der PSVaG, auf den die Ansprüche der Versorgungsempfänger übergehen (vgl. § 9 Abs. 2 BetrAVG), um in einem Insolvenzverfahren Ansprüche geltend zu machen, bevor diese verjähren und der Insolvenzverwalter die Einrede der Verjährung erheben kann? Die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (Urteil v. 28.2.2024 - 4 Sa 36/23, Revision eingelegt unter Az. 3 AZR 45/24) zur Verjährung von Ansprüchen greift ganz grundsätzliche Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf und verdient es, ausführlicher besprochen zu werden. Zum bessere...