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LAG Hamm 08.05.2024 4 Sa 1156/23, NWB 35/2024 S. 2383

Arbeitsverhältnis | Vertragsende mit Erreichen der Regelaltersgrenze

Eine im Anstellungsvertrag vorformulierte Regelung über eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze ist nicht überraschend i. S. des § 305c Abs. 1 BGB.

Anmerkung:

Überraschenden Klauseln muss ein „Überrumpelungseffekt“ innewohnen. Die Regelung zur Altersgrenze im Anstellungsvertrag ist nach Ansicht des Gerichts aber weder nach ihrem Erscheinungsbild noch nach den sonstigen Umständen so ungewöhnlich, dass der frühere Arbeitnehmer mit ihr nicht zu rechnen brauchte. Befristungsabreden, die auf das Erreichen der Altersgrenze für den Bezug von Altersrente abstellen, seien im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass schon deshalb ihre Aufnahme in Formularverträge nicht überraschend i. S. des § 305c Abs. 1 BGB sei. Das Gericht schließt auch eine unzulässige Benachteiligung ...