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NWB Nr. 35 vom Seite 2441

EuGH bestätigt Meldepflicht von Intermediären

[i]Gericht befürchtet die Folgen einer Ausweitung der Befreiung von der MeldepflichtIn einem zum belgischen und französischen Recht durchgeführten Vorabentscheidungsverfahren hat der Gerichtshof der Europäischen Union () bestätigt, dass die Meldepflicht bei den zuständigen Behörden in Bezug auf potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuerplanungsgestaltungen alle Intermediäre trifft, für die, ohne dass sie Rechtsanwälte sind, nach nationalem Recht eine Verschwiegenheitspflicht besteht. Der EuGH lehnt eine Auslegung von Art. 8ab der geänderten Richtlinie 2011/16, wonach den Mitgliedstaaten gestattet wäre, u. a. Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Bankiers von der Meldepflicht zu befreien, sofern für sie nach dem einschlägigen nationalen Recht eine Verschwiegenheitspflicht besteht, ab. Das Gericht hatte im Jahr 2022 entschieden, dass die dem Rechtsanwalt auferlegte Unterrichtungspflicht gegen Art. 7 der EU-Grundrechtecharta verstößt (, NWB SAAAJ-54877). Diese Auffassung hatte der EuGH mit der Vertraulichkeit der Beziehung zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten begründet, die einen spezifischen Schutz genieße, der sich aus der singu...