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NWB Nr. 35 vom Seite 2384

Innenleistungen zwischen Organkreisbeteiligten bleiben umsatzsteuerlich nicht steuerbar

Zugleich Besprechung des

Dr. Timo Hartman

[i]Rust, NWB 30/2024 S. 2022Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG (bzw. die Mehrwertsteuergruppe i. S. des Art. 11 MwStSystRL) war zuletzt vermehrt Gegenstand von Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte an den EuGH. Hintergrund dieser Ersuchen waren oftmals vorausgehende EuGH-Entscheidungen, in denen missverständliche Ausführungen zu neuen Auslegungsfragen Anlass gaben. So verhielt es sich auch im vorliegenden Besprechungsfall. In seiner Entscheidung v.  - C-141/20 „Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie“ (NWB IAAAJ-27906) konnte der EuGH so verstanden werden, dass er Innenleistungen im Rahmen der Organschaft für steuerbar hält. Wäre dies der Fall, käme es zu weitreichenden nachteiligen umsatzsteuerrechtlichen Folgen insbesondere für Organschaften mit Unternehmern ohne Recht auf Vorsteuerabzug (also z. B. Unternehmen im Banken- und Versicherungssektor sowie im Gesundheitswesen oder öffentlichen Sektor). Dies nahm der V. Senat des BFH zum Anlass, den EuGH erneut anzurufen. Vollkommen zu Recht wurde dieses Ersuchen aufgrund der weitreichenden Folgen, die eine mögliche Steuerbarkeit von Innenumsätzen im Rahmen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft mit sich bringen würde, als „das aktuell bedeutendste ...