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Einkommensteuer | Von Ärzten betriebenes Corona-Testzentrum als freiberufliche Tätigkeit
Ein ausschließlich von Ärzten betriebenes Corona-Testzentrum führte jedenfalls im Jahr 2020 zu freiberuflichen Einkünften und begründete keine gewerbliche Tätigkeit.
Die Klägerin war eine GbR, an der eine Fachärztin für Laboratoriumsmedizin sowie eine weitere Ärzte-GbR, die aus zwei Allgemeinmedizinern bestand, beteiligt waren. Die Klägerin betrieb das Testzentrum außerhalb der Praxisräume; alle Abstriche wurden von den Ärzten vorgenommen, und erforderliche Laborleistungen wurden ausgelagert. Die Leistungen der GbR wurden über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet.
[i]Test dient der Feststellung einer ErkrankungNach dem FG Köln gehört die Vornahme eines Nasen- oder Rachenabstrichs zur ärztlichen Tätigkeit, da sie der Feststellung einer Erkrankung dient. Zwar handelt es sich um eine einfache Tätigkeit, die auch von nicht ärztlichem...