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WP Praxis Nr. 9 vom Seite 246

Die Prüfung der Forderungs-Begleichungsquote

WP Prof. Dr. Markus Widmann und Maximilian Schoichet

I. Vorbemerkungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bewertung mit den Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen. Diese ergeben sich aus ihrem Nennwert. In der Folge sind ggf. außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB vorzunehmen. Dieser ergibt sich vordergründig aus einem Börsen- oder Marktpreis. Sollte ein solcher nicht festzustellen sein, sich jedoch ein niedriger beizulegender Wert ergeben, so wird die betreffende Forderung auf diesen abgeschrieben.

Je nach Kundenstruktur und Umständen des Geschäftsjahres ist es daher nachvollziehbar, dass der Prüfungsaussage der korrekten „Bewertung“ des Forderungsbestands im Rahmen des prüferischen Vorgehens eine besondere Bedeutung zuteil wird. Hierfür ist es erforderlich, dass eine sich darauf bezogene Prüfungshandlung zur Risikobeurteilung i. S. von ISA (DE) 315 (Revised 2019) Tz. 13 geplant und durchgeführt wird, um die Risiken einer wesentlichen falschen Darstellung zu identifizieren oder weitere Prüfungshandlungen zu planen. Dabei schließen Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung nach ISA (DE) 315 (Revised 2019) Tz. 14 sowohl das Mittel der Bef...