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BFH Urteil v. - VI B 125/98 BStBl 1999 II S. 137

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1EStG § 64 Abs. 2 Satz 1FGO § 142

Bei mehreren Berechtigten (Eltern) ist das Kindergeld an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, auch wenn die Berechtigten zivilrechtlich etwas anderes vereinbart haben. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 1996 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG

Leitsatz

Bei mehreren Berechtigten (Eltern) ist das Kindergeld an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, auch wenn die Berechtigten zivilrechtlich etwas anderes vereinbart haben. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 1996 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 137
YAAAA-96397

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