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Handelsregister: Eintragungen kosten künftig mehr
Das Bundesjustizministerium hat in einem Referentenentwurf ( https://go.nwb.de/bkf2j) eine Änderung der Handelsregistergebührenverordnung angekündigt. Demnach sollen vor allem die Gebühren für Eintragungen steigen. Diese richten sich nach dem mit einer Eintragung verbundenen Aufwand. Die geplante Gebührenerhöhung begründet das Ministerium mit erheblichen Kostensteigerungen bei Personal- und Sachkosten der Registergerichte.