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Supreme Court bestätigt die Verfassungsmäßigkeit der transition tax der US-Steuerreform von 2017
US Supreme Court, Urteil v. 20.6.2024 - „Moore“
[i]US Supreme Court, Urteil v. 20.6.2024 - No. 22-800 „Moore“ unter https://go.nwb.de/spmb6Der US Supreme Court hat am Ende seiner Sitzungsperiode des Jahres 2024 eine wahre Flut von Entscheidungen getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf aktuelle gesellschaftliche Themen in den USA haben. Neben Entscheidungen zur Immunität des Präsidenten bei Amtshandlungen, dem Zuschnitt von Wahlkreisen („Gerrymandering“) oder auch der Frage des Interpretationsspielraums von Gesetzen durch die Verwaltung, hat aus steuerlicher Sicht die Entscheidung in der Sache „Moore v. United States“ im Fokus gestanden. Am hat der US Supreme Court sein mit Spannung erwartetes Urteil veröffentlicht und die Verfassungsmäßigkeit der sog. transition tax des Tax Cuts and Jobs Act aus dem Jahr 2017 bejaht. Auch wenn das Ergebnis des Supreme Court nicht überrascht, sind die Begründung der Entscheidung und die dabei geäußerten Einzelmeinungen der Richter fast als wichtiger anzusehen als die Entscheidung und Klageabweisung selbst. Im Fall eines Obsiegens der Kläger wären zudem ganz erhebliche Auswirkungen auf den US-Bundeshaushalt möglich gewesen. Zudem erhofften sich viele Beobachter Hinweise aus dem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensteuer bzw. einer Steuer auf nicht realisierte Gewinne, die aktuell aufseiten der Demokraten diskutiert wird. Der US Supreme Court hält sich (zumindest in seiner Mehrheitsentscheidung) auffallend zurück und vermeidet es – soweit möglich – über den entschiedenen Fall hinaus Aussagen zu treffen.
Der Fall „Moore“ gehört zu den wichtigsten steuerlichen Entscheidungen des US-Supreme Court in den letzten Jahrzehnten.
Der Supreme Court hat die Verfassungsmäßigkeit der sog. transition tax der Steuerreform aus dem Jahr 2017 bestätigt.
Nach der Urteilsbegründung dürfte die Einführung einer Vermögensteuer und einer Besteuerung von nicht realisierten Gewinnen in den USA aller Wahrscheinlichkeit nach als verfassungswidrig anzusehen sein.S. 666