Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerermäßigung nach § 35c EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2317Die Steuerermäßigungsvorschrift nach § 35c EStG ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und fördert unabhängig von der Wirkung des progressiven Steuertarifs energetische Maßnahmen, die nicht bereits durch bestehende Förderprogramme der BAFA oder der KfW gefördert wurden.
.
Allgemeines
[i]Umfassende RegelungsinhalteUmfassende Rechtsgrundlagen und Verwaltungsanweisungen lassen sich folgenden Fundstellen zuordnen:
ESanMV − Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung v. (BGBl 2020 I S. 3),
(BStBl 2021 I S. 103 – Enzelfragen zu § 35c EStG),
(BStBl 2020 I S. 484 – Musterbescheinigung),
(BStBl 2024 I S. 237 – Musterbescheinigung).
[i]ErklärungsvordruckDaneben wurde im Rahmen der Steuererklärungsvordrucke die Anlage „Energetische Maßnahmen“ eingeführt.
Voraussetzungen
[i]KKB/Hechtner, § 35c EStG, NWB IAAAJ-52332 Um von der steuerlichen Förderung profitieren zu können, muss eine energetische Maßnahme an einem sich im Eigentum einer anspruchsberechtigten Person befindlichen begünstigten Objekt durchgeführt werden. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen bescheinigt werden. Zudem muss eine detaillierte Rechnung vorliegen, die Zahlung auf das Konto des ausführenden Fachunternehmens muss zwingend unbar erfolgen un...