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BFuP Nr. 4 vom Seite 490

Auswirkungen eines Verbots von Mehrfachmandaten auf die Wettbewerbssituation bei der Bestellung von Aufsichtsräten

Schwerpunktthema: Unternehmensbewertung

Univ.-Prof. Dr. Ewald Aschauer, Wirtschaftsuniversität Wien, Alexander Hofer, LL.B. M. Sc., Wirtschaftsuniversität Wien und Johannes Kepler Universität Linz, Dr. Felix P. Niggemann, Universität Zürich und Univ.-Prof. Dr. Dr. Georg Schneider, Universität Graz

Dieser Beitrag analysiert unter welchen Umständen ein Verbot von Mehrfachmandaten beim Wettbewerb um die Expertise eines Aufsichtsratsmitglieds verbleibende unternehmerische Haftungsrisiken vermindern kann. Wir zeigen auf, dass Mehrfachmandate ökonomisch sinnvoll sein können, da so die Expertise der Aufsichtsrätin mehreren Unternehmen zur Verfügung steht. Eine effiziente Mandatsallokation ist bei Wettbewerb allerdings nicht immer gegeben. Ein Verbot von Mehrfachmandaten kann in bestimmten Fällen strategische Wettbewerbsverzerrungen verhindern und die exzessive Ausübung von Mehrfachmandaten eindämmen.

1 Einleitung und Hintergrund

Mehrfachmandate von Aufsichtsrätinnen in Unternehmen werden sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis kontrovers diskutiert. Stimmrechtsberater fordern regelmäßig die Limitierung von Mehrfachmandaten. Sie empfehlen, gegen die Aufnahme von busy directors in den Aufsichtsrat zu stimmen, da eine adäquate Ausübung des jeweiligen Mandats aufgrund zeitlicher Restriktionen nicht gewährleistet werden kann. Da jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Personen die hohen Anforderungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder erfüllen, tendieren Unternehmen dazu, die...