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beA | Zum Beweiswert des Empfangsbekenntnisses
Hat das Gericht Zweifel an dem auf dem Empfangsbekenntnis vermerkten Zustelldatum und legt der anwaltliche Vertreter trotz entsprechender Anordnung das beA-Nachrichtenjournal nicht vor, ohne dies plausibel zu erläutern, kann der Beweiswert des Empfangsbekenntnisses nach Gesamtwürdigung des Verfahrensstoffs erschüttert sein.
Das Gericht würdigt den vorliegenden Sachverhalt entsprechend § 427 ZPO (Folgen der Nichtvorlegung durch Gegner) dahingehend, dass die Zustellung des Teilurteils an den Beklagtenvertreter tatsächlich schon so früh, mithin vor dem erfolgt sein muss, sodass seine Berufung v. verfristet ist. Das Gericht hatte das beA-Nachrichtenjournal angefordert, das ausweist, wann die Nachricht des Landgerichts eingegangen ist und wer sie wann zum ersten Mal geöff...