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FG Rheinland-Pfalz 19.06.2024 1 K 1219/21, Kommentierte Nachricht BBK 17/2024 S. 777

Einkommensteuer | Begriff der Betriebsstätte im Reisekostenrecht

Der Begriff der Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG wird nicht durch die Neuregelung des Begriffs der ersten Tätigkeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1, Abs. 4 EStG, die durch die Reisekostenreform 2014 erfolgt ist, beeinflusst.

Der in K wohnhafte Kläger war selbständiger Berater und im streitigen Zeitraum 2016 bis 2018 ausschließlich für die T-AG in H tätig; in H war er an vier Tagen pro Woche anwesend und unterhielt auch eine Zweitwohnung. Der Kläger war der Auffassung, dass seine Wohnung in K eine Betriebsstätte sei, sodass die Fahrten zwischen der Wohnung in K und dem Sitz der T-AG in H unbeschränkt als Betriebsausgaben absetzbar seien. Das Finanzamt erkannte hingegen die Fahrten zwischen K und H nur in Höhe der Entfernungspauschale an.

Das Finanzgericht folgte dem Finanzamt. Ein aufgru...